Terms and conditions

General Terms and Conditions

1. Geltungsbereich

  • Die folgenden AGB gelten für Verträge, die zwischen der InnoLab Konstanz GmbH, Bücklestraße 3, 78467 Konstanz und den Mitgliedern abgeschlossen werden. AGB der Mitglieder, welche diesen widersprechen, werden nicht anerkannt.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH stellt den Mitgliedern auf Grundlage dieser AGB das Innovationslabor und den Zugang zur Website zur Verfügung

2. Vertragsgegenstand

  • Die InnoLab Konstanz GmbH betreibt in der Bücklestraße 3, 78467 Konstanz das innolab bodensee. In diesem werden Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsplätze und Räume (nachfolgend auch „Einrichtung“) für die Mitglieder des innolab bodensee (nachfolgend auch „Werkstatt“) kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Neben Mitgliedschaften werden auch Workshops, Kurse/Schulungen und verschiedene Veranstaltungen angeboten.

3. Registrierung und Vertragsschluss

  • Die Angebote auf der Website des innolab bodensee stellen kein bindendes Angebot dar.
  • Erst über die kostenpflichtige Registrierung auf der Buchungsplattform, welche das Angeben Ihrer persönlichen Daten voraussetzt und durch das Klicken auf den Button „Zahlung kostenpflichtig abschließen“ kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Durch das Klicken auf ein dafür vorgesehenes Kästchen müssen Sie zuvor bestätigen, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und diese akzeptieren.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail, welche auch die Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto und das Online Buchungstool enthält. Ebenfalls erhalten Sie eine Mail mit der Bestätigung des Akzeptierens der Geschäftsbedingungen.
  • Die Nutzung der Angebote der InnoLab Konstanz GmbH sind erst nach dem Abschluss einer Mitgliedschaft möglich.
  • Wenn Sie nicht an diese AGB gebunden sein möchten, dürfen Sie diese nicht akzeptieren und nicht Mitglied werden/ die Angebote der InnoLab Konstanz GmbH nutzen.
  • Die Hausordnung der Werkstatt ist ebenfalls Bestandteil dieser AGB.
  • Bei der Registrierung müssen alle Daten wahrheitsgemäß angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, hat die InnoLab Konstanz GmbH das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht Mitglied im innolab bodensee werden und dürfen die Werkstatt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer zur Aufsicht berechtigten Person betreten. Für Kinder unter 14 Jahren werden zudem Workshops, Kurse und Veranstaltungen angeboten, an denen diese teilnehmen dürfen.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft im innolab bodensee. Der InnoLab Konstanz GmbH steht es frei, Anträge auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Daten der Mitglieder

  • Nach dem Abschluss einer Mitgliedschaft werden die angegebenen Daten der Mitglieder bei uns gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, wenn dies nicht im Voraus schriftlich mit dem Mitglied abgesprochen wurde. Weitere Informationen erhalten sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
  • Sollten sich Ihre Daten ändern können Sie uns dies per E-Mail mitteilen oder selbst in Ihren Benutzerkonto auf der Buchungsplattform ändern.
  • Die Computer in der Werkstatt dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden, bzw. für Zwecke, die nicht in Verbindung mit der Arbeit im Rahmen des innolab bodensee stehen.
  • Die Computer in der Werkstatt sind für alle Mitglieder und Mitarbeiter frei zugänglich. Die InnoLab Konstanz GmbH ist nicht verantwortlich für die Geheimhaltung der von den Mitgliedern auf diesen Computern gespeicherten Daten. Am Ende jeden Arbeitstages können die Daten, welche auf den Computern gespeichert wurden, gelöscht werden. Wenn die Mitglieder eine Speicherung ihrer Daten wünschen, müssen sie dies auf einem selbst mitgebrachten Speichermedium vornehmen, das zuvor von einem Mitarbeiter auf Viren geprüft wurde. Die InnoLab Konstanz GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber Datenverlusten oder dem Missbrauch der Daten, welche auf den Computern im innolab bodensee gespeichert wurden.
  • Die Mitglieder müssen Geräte immer sachgerecht miteinander verbinden, damit keine Schäden an den Geräten der Werkstatt entstehen. Bei nicht sachgerechtem Handeln der Mitglieder, werden diesen die daraus entstandenen Schäden in Rechnung gestellt.

5. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

  • Kinder unter 18 Jahren dürfen nur mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten in der Werkstatt arbeiten.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen die Werkstatt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer zur Aufsicht berechtigten Person betreten.
  • Alle Mitglieder müssen vor der Nutzung der Werkstatt an einer allgemeinen Einweisung in die Räumlichkeiten der Werkstatt teilnehmen. Vor der Nutzung bestimmter Maschinen bedarf es zudem zusätzlichen Einweisungskursen. Die Einweisungskurse sind online buchbar und kostenpflichtig. Das Arbeiten ohne erhaltene Einweisung ist nicht gestattet. Sollten bei der Arbeit Unklarheiten zum sachgerechten und sicheren Gebrauch der Werkzeuge und Maschinen auftreten, muss die Arbeit eingestellt und ein Mitarbeiter informiert werden.
  • Den Anweisungen der Mitarbeiter oder der berechtigten Vertreter der InnoLab Konstanz GmbH ist stets Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen und so der sichere Betrieb in der Werkstatt gestört oder gefährdet werden, ist die InnoLab Konstanz GmbH sowie deren Vertreter berechtigt, das Mitglied der Werkstatt zu verweisen. Bei groben oder mehreren kleinen Verstößen, ist die InnoLab Konstanz GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattungen besteht in diesem Fall nicht.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH haftet nicht für Gegenstände, die von Mitgliedern mitgebracht werden.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH hat das Recht, vergessene oder liegen gelassene Gegenstände nach spätestens einer Woche in einem Fundbüro abzugeben oder zu entsorgen.
  • Mitglieder haben nur zu den regulären Öffnungszeiten Zutritt zur Werkstatt. Die Öffnungszeiten können auf der Homepage eingesehen werden: Sollte im innolab bodensee eine geschlossene Veranstaltung, ein Workshop oder ein Kurs stattfinden, gibt es keinen Anspruch auf das Betreten der Werkstatt.

6. Zahlungsbedingungen

  • Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung des entsprechenden Betrags. Nutzungsgebühren für Maschinen, Werkgegenstände und Räume sind direkt bei der Buchung zu bezahlen oder im Nachhinein per Überweisung zu begleichen. Werden Maschinen direkt in der Werkstatt gebucht oder ohne vorherige Buchung genutzt, werden die entstandenen Gebühren am Ende des Monats in Rechnung gestellt, hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,50€ pro Buchung erhoben.
  • Voraussetzung für die Nutzung der Werkstatt ist eine gültige Mitgliedschaft. Für die Nutzung der Werkzeuge, Maschinen und der Einrichtung, die Einweisung in diese und für die Teilnahme an Kursen, Workshops und Events fallen zusätzlich Kosten an. Die Preise sind auf der Buchungsplattform des innolab bodensee einzusehen.

7. Zahlungsverzug

  • Der fällige Betrag, der bei Abschluss einer entsprechenden Mitgliedschaft zustande kommt, muss innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung beglichen werden.
  • Die Beträge, die durch die Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an Workshops und Kursen zustande kommen, müssen ebenfalls binnen 14 Tagen beglichen werden. / Ab dem Erhalt der Rechnung.
  • Kommt ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist die InnoLab Konstanz GmbH berechtig pro Mahnung eine Gebühr von 10 Euro zu erheben.

8. Leistungen an Mitglieder

  • Die Werkzeuge, Maschinen und Einrichtung können über ein online Buchungssystem reserviert werden. Das Mitglied, das eine Reservierung vorgenommen hat, erhält das Vorrecht an der Nutzung des gebuchten Objekts für den reservierten Zeitraum.
  • Die Reservierung und damit auch das Vorrecht an der Nutzung eines gebuchten Objekts verfällt, wenn das Mitglied von dem der Gegenstand gebucht wurde, nicht spätestens 10 Minuten nach Beginn der Reservierung in der Werkstatt erscheint. Der InnoLab Konstanz GmbH steht es frei, den Einrichtungsgegenstand in diesem Fall wieder zur Reservierung und Nutzung freizugeben.
  • Wurde für einen bestimmten Gegenstand keine Reservierung vorgenommen, darf dieser von dem Mitglied genutzt werden, welches ihn zuerst erreicht.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH ist dazu berechtigt, Leistungen auch von geeigneten Dritten durchführen zu lassen.

9. Mitwirkungspflicht der Mitglieder

  • Die Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb in der Werkstatt nicht gestört oder die Mitglieder und Mitarbeiter nicht gefährdet werden.
  • Das Konsumieren von Zigaretten und anderen Drogen in den Räumen ist nicht gestattet. Dasselbe gilt auch für die Nutzung der Einrichtung unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
  • Die Mitglieder müssen die Einrichtung sachgerecht behandeln. Beschädigungen, die vorsätzlich oder durch nicht sachgerechten Gebrauch entstehen, werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
  • Die Mitglieder verpflichten sich, beim Aufenthalt in der Werkstatt und bei der Arbeit mit den Einrichtungsgegenständen stets den Anweisungen der Mitarbeiter und Vertreter Folge zu leisten. Das gleiche gilt auch für die Anleitungen, Anweisungen und Sicherheitshinweise an den Werkzeugen und Maschinen.
  • Die Mitglieder verpflichten sich, ihren Arbeitsplatz sauber zu verlassen und die Werkzeuge an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen, damit sie dort für das nächste Mitglied wieder zur Verfügung stehen. Schäden oder Verunreinigungen an Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsplätzen müssen dem Personal gemeldet werden.
  • Vor dem Betreten der Werkstatt, müssen die Mitglieder sich über die Hausordnung und die AGB informieren. Mit dem Betreten der Werkstatt gelten diese als akzeptiert.
  • Den AGB und der Hausordnung (die ebenfalls Teil der AGB ist) muss stets Folge geleistet werden.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH ist berechtigt, jedes Mitglied, das den geregelten Betrieb stört, der Werkstatt zu verweisen.
  • Tiere sind in der Werkstatt nicht erlaubt.

10. Einweisung und Nutzung von Werkzeugen und Maschinen

  • Jedes Mitglied muss zu Beginn an einem allgemeinen Einweisungskurs in die Räumlichkeiten der Werkstatt teilnehmen. Für die verschiedenen Maschinen werden zusätzlich Einweisungskurse angeboten. Bevor ein Mitglied an einer Maschine seiner Wahl arbeiten darf, muss es zuvor dem entsprechenden Einweisungskurs teilgenommen haben. Das Arbeiten ohne Einweisung ist untersagt.
  • Stellt ein Mitglied an einem Werkzeug oder einer Maschine einen Mangel oder Defekt fest, ist es verpflichtet dies umgehend einem Mitarbeiter oder Vertreter mitzuteilen.
  • Zu Beginn seiner Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied eine bestimmte Anzahl an Märkchen. Vor der Nutzung eines Werkzeugs, beispielsweise eines Bohrers oder ähnlichem, gibt das Mitglied eines der Märkchen ab. Ist das Werkzeug bei der Rückgabe verschlissen oder beschädigt, wird das Märkchen einbehalten. Hat ein Mitglied keine Märkchen mehr, muss es erst neue kaufen, um erneut Werkzeuge ausleihen zu können.

11. Verfügbarkeit der Einrichtung und Meldepflicht

  • Die InnoLab Konstanz GmbH stellt den Mitgliedern Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsplätze zum technischen und handwerklichen Arbeiten zur Verfügung. Ein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit dieser Gegenstände besteht nicht, auch wenn ein entsprechender Gegenstand von einem Mitglied reserviert wurde. Nicht vorhersehbare Ausfälle und Defekte können zu Störungen im Betriebsablauf führen. Sollte ein Werksgegenstand von einem Mitglied auf Grund von Defekten oder Störungen nicht genutzt werden können, muss dieses keine Gebühren bezahlen bzw. bekommt die bereits bezahlten Gebühren für die entsprechende Nutzung zurückerstattet.
  • Sollten Mängel oder Defekte an Maschinen oder Werksgegenständen festgestellt werden, muss die Arbeit eingestellt und ein Mitarbeiter oder Vertreter aufgesucht werden.

12. Hausordnung

  • Die jeweils gültige Hausordnung hängt in den Räumen aus. Vor dem Betreten der Werkstatt haben die Mitglieder sich über die Hausordnung zu informieren. Mit dem Betreten der Werkstatt erklären die Mitglieder sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.

13. Urheberrechte

  • Das Mitglied willigt ein, dass Fotos, auf denen es zu sehen ist, zu Werbe- und Darstellungszwecken von der InnoLab Konstanz GmbH genutzt werden dürfen.

14. Abmeldung/ Kündigung

  • Mitgliedschaften mit einer begrenzten Laufzeit sind nicht kündbar.
  • Mitgliedschaften verlängern sich mit dem Ablauf des Monats oder des Jahres automatisch. Nach Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft haben sie 14 Tage Zeit, diese zu widerrufen, sollten Sie die Mitgliedschaft nicht schon im Voraus zum Ende der Mitgliedschaft gekündigt haben.
  • Kündigungen richten Sie bitte per E-Mail an: [email protected] oder per Post an: InnoLab Konstanz GmbH; innolab bodensee ; Bücklestraße 3, 78467 Konstanz.
  • Monatliche Mitgliedschaften können mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH ist dazu berechtigt, bei längerem Zahlungsverzug oder bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder den Anweisungen der Mitarbeiter und Vertreter auch Verträge mit einer festen Laufzeit fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  • Die Kündigung von Seiten der InnoLab Konstanz GmbH kann schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.

15. Haftungsausschluss und Haftungsregelungen

  • Die Mitglieder arbeiten in der Werkstatt auf eigenem Risiko. Die InnoLab Konstanz GmbH haftet bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln der Mitarbeiter oder deren Vertreter.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH haftet nur, wenn ein Mitglied durch einen Vertragsbruch von unserer Seite zu Schaden kommt. Allerdings nur bei Schäden die für den Entsprechenden Fall üblich oder vorauszusehen waren.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH haftet nicht für Schäden, die den Mitgliedern durch das Handeln Dritter zugefügt wurden.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch unsere Mitglieder.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH übernimmt keine Haftung für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt, die durch das in Anspruch nehmen unserer Leistungen von den Mitgliedern entstehen könnten.
  • Weitere Haftungsausschlüsse in diesen AGB bleiben unberührt.

16. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

17. Widerrufsbelehrung

  • Sie haben das Recht ohne Angaben von Gründen binnen 14 Tagen diesen Vertrag zu widerrufen.
  • Senden Sie ihren Widerruf per Post oder Mail an uns.
  • Wenn Sie ihren Vertrag Widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen zurück zu erstatten. Dafür verwenden wir denselben Zahlungsweg, welchen Sie ursprünglich zur Zahlung genutzt haben.
  • Sollten Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs schon Leistungen der InnoLab Konstanz GmbH in Anspruch genommen haben, steht es uns zu, einen angemessenen Betrag für diese Leistungen einzubehalten oder von Ihnen einzufordern.
  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die InnoLab Konstanz GmbH zum Zeitpunkt des Widerrufs schon alle Leistungen vollständig erbracht hat.

18. Allgemeine Bestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Die InnoLab Konstanz GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Den Mitgliedern werden Änderungen mitgeteilt. Wenn den Änderungen nicht innerhalb von 3 Monaten widersprochen wird, gelten diese als akzeptiert. Sollten die Mitglieder die Änderungen nicht akzeptieren, müssen sie uns dies mitteilen. Ein nicht akzeptieren der Änderungen hat eine fristlose Kündigung des Vertrags zur Folge.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz.